Anhörungstermin vor der Regierung von Niederbayern

Bei der Anhörung geht es ganz konkret um den BA I, den ersten 1,8 km langen BauAbschnitt der sog. Landshuter Ostumfahrung. Für den 21. 11. hatte die Regierung von Niederbayern unsere Gemeinschaft und Mitglieder geladen, die Einwendungen formuliert hatten. Es ging um Fragen des Grundwasserschutzes und um die geplante Kreuzung mit der Stromautobahn Südostlink, es ging auch um „Vorhabenträger“ und um „hochanständige Grundwasserstände“, und es ging um ein grundsätzliches Missverständnis. Außerdem formulierten wir einige Anträge an die Planenden, denn vieles ist nach wie vor unbekannt oder offen, so dass dem Weiterbau nicht ohne Weiteres zugestimmt werden kann.

Zur Erinnerung: Unsere Gemeinschaft, ihre Mitglieder und weitere direkt Betroffene hatten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur B15 neu über 1000 Einwendungen gegen den Weiterbau südlich der A 92 eingereicht.

Am 21.11.2022 kam es zur Anhörung vor der Regierung von Niederbayern und den Verantwortlichen im Straßenbauamt Landshut. Tagungsort war der Bürgersaal in Altdorf. Konkret ging es um den BA I, den ersten 1,8 km langen Bauabschnitt der sog. Landshuter Ostumfahrung. Die Straßenplaner hatten ihn kurzerhand von einem zweiten Teil (= BA II) abgetrennt. Trotzdem müssen BA I und BA II gemeinsam betrachtet werden, so das Straßenbauamt, und so steht es auch im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Die Südumfahrung (= BA III) wurde nicht erörtert.

Wir wurden vertreten von unserer 1. Vorsitzenden, Gisela Floegel, und Rechtsanwalt Dr. Uli Kaltenegger. Regierungsseite und Straßenbauer hatten im Vorfeld schriftliche Stellungnahmen zu einigen Einwendungen verfasst. Darin standen dann so bemerkenswerte Dinge wie etwa, dass der Neubau „nicht gegen das Pariser Klimaschutzabkommen [verstoße]“, weil dies eine Einzelmaßnahme nicht könne. Eine kühne Aussage. Die durch die Bundesstraße voraussichtlich entstehenden CO2-Emissionen sind noch zu ermitteln.

Ein großes Missverständnis wird aufgeklärt

Eigentlich geht es um zwei Verkehrsprojekte: Es geht um die Verkehrsberuhigung, welche die Landshuter seit langem zurecht für ihre Stadt fordern, und es geht um die geplante Nord-Süd-Trasse für den Durchgangsgüterverkehr von Regensburg nach Rosenheim und von dort weiter bis zum Brenner. Hauptziel ist die sog. Fernverkehrswirksamkeit, sprich der reibungslose Schwerlastverkehr von Nord nach Süd.

Sollte die B15 neu südlich der A 92 weitergeführt werden, müssen sich die Landshuter wohl damit begnügen, dass lediglich ein kleiner Teil des Fernverkehrs auf der autobahnähnlichen Straße um die Stadt herum geführt werden wird. Die aktuellen Verkehrszählungen legen nahe, dass es dabei um gerade mal ca. 4% des Gesamtverkehrs (derzeit 20.000 Kfz/Tag) geht und auf der Konrad-Adenauer-Straße um 12%. Alle anderen Kfz kommen aus der Stadt oder steuern ein Ziel dort an. – Und dabei liegt bereits seit Jahren eine ausgearbeitete, auch von konservativen Verkehrsplanern favorisierte Trasse vor, die Variante 9 aus dem Dialogforum, welche für die freie Kreisstadt zügig eine kostengünstige Verkehrsberuhigung bringen würde.

Zwei Knackpunkte

Ein Knackpunkt beim Weiterbau könnten hydrogeologischen Faktoren werden, wie eine von uns in Auftrag gegebene Studie deutlich macht. Die Wanne bei Ohu bildet eine Barriere für das fließende Grundwasser. Was bei Starkregenereignissen passieren wird, mit denen in Zukunft vermehrt zu rechnen ist, ist unklar. Zu prüfen ist u.a., ob es zu Verunreinigungen des Grundwassers kommen kann.

Offenbar führt der BA I auch zu einem Konflikt mit einem Bauvorhaben von Tenet. Die Südostlink-Stromleitung, die erneuerbaren Strom nun doch noch nach Bayern bringen soll, soll als Erdverkabelung unter der 12 m tiefen Wanne durchgeführt werden. So will es der bayerische Staat und so wollen es viele Anlieger. Wie das technisch und zeitlich zu lösen sein wird, ist noch völlig offen. Was sich aber andeutet ist, dass es zu Engpässen bei den gesetzlich vorgegebenen Ausgleichsflächen kommen wird. Für den Fall dass deswegen eine Planänderung nötig wird, haben wir einen Antrag auf eine erneute Öffentlichkeitsbefragung gestellt.

Anträge

Wir konnten weitere Anträge formulieren, welche Regierung und Straßenbauamt prüfen sollen: einen gemeinsamen Planfestellungsbeschluss für BA I und BA II, weil sich die Anliegen Betroffener unterscheiden, wenn es um eine Ortsumfahrung geht oder z.B. um den Fortbestand landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe; Vorlage der Unterlagen der FFH-Verträglichkeitsprüfung; eine detaillierte Aufschlüsselung der Verkehrsprognosezahlen; die Offenlegung der Parameter, welche der Modellierung für die Ausgestaltung der B15 neu im BA I zugrunde gelegt wurden; das Prüfen einer Bahnalternative für Gütertransport und Pendlerverkehre; der Vergleich der Auswirkungen beim jetzt geplanten Bau mit dem sog. Prognose-Null-Fall, d.h. wenn die Verlängerung der B15 neu nicht gebaut würde; u.a.

Aufgefallen ist, dass die Klimakrise offenbar noch nicht bis in die Planungsbüros des Straßenbauamtes vorgedrungen ist. Man arbeitet dort einstweilen weiter wie bisher, als gäbe es die globale Erwärmung nicht und als hätte unser Verkehrsverhalten mit all dem gar nichts zu tun.

Dem unbedarften Zuhörer entkam trotz der vielen Fakten ab und zu ein Schmunzeln: er hörte von finsteren Typen wie dem „Vorhabenträger“ und erfuhr auf der anderen Seite von „hochanständigen Grundwasserständen“. Das lässt doch aufhorchen.

Die Anhörung war übrigens nicht öffentlich. Warum das so war, das konnte oder wollte uns, auch auf mehrfaches Nachfragen, niemand erklären.

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