„Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“

Ost-Umfahrung: Infoabend zur neuen Auslegungsrunde

Vor voll besetztem Saal sprach Rechtsanwalt Dr. Uli Kaltenegger am 15.02.2024 in Blumberg bei Adlkofen über den Stand des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt der B15 neu, südlich der A 92.

Schon seit mindestens drei Jahrzehnten befasst sich der Jurist mit dem Projekt der B15 neu Autobahn. Wie er ausführte, hat das Straßenbauamt von den zahlreichen Einwendungen gegen den ersten Bauabschnitt, der nur 1,8 km lang ist, bisher nur zwei Kritikpunkte aufgegriffen. In mageren 16 Seiten habe es mit der Ergänzung zum UVP-Bericht Fachbeitrag Globales Klima (pdf, 745 KB) auf den Punkt Klimaauswirkungen reagiert. Dabei kommt es zu dem Schluss, dass zwar der erste Abschnitt durchaus negative Auswirkungen in Form von CO2 Belastung auf das globale Klima hat, der zweite, mehr als 10 km lange Bauabschnitt, dagegen sei sogar klimapositiv und würde CO2 einsparen. Diese Logik sei jedoch nicht nachvollziehbar, denn der Merksatz „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“ sei offiziell bekannt und werde sogar als sogenannter Induzierter Verkehr in die Prognosen eingerechnet. Die Landschaftsauswirkungen würden als neutral eingestuft, wo allerdings die Ausgleichsflächen gefunden werden sollen, bleibt unbeantwortet.

Auch die Tausende von Tonnen Streusalz hätten keinen negativen Einfluss auf das Grundwasser, Reifenabrieb und Stickstoffeintrag blieben unerwähnt in der Ergänzung zum Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (pdf, 313 KB). Auch zur Tennet-Querung sei nichts vorgelegt worden.

Der Rechtsanwalt bekräftigte unsere Forderung, für beide Bauabschnitte die Planfeststellung gleichzeitig vorzulegen, alles andere sei „Salamitaktik“, da der erste Bauabschnitt allein keine Verkehrswirksamkeit habe. Einwendungen gegen die jetzt ausliegenden Planunterlagen kann jeder bis zum 5. April einreichen, sie müssen sich aber auf die Planergänzungen beziehen, die hier abgerufen werden können. „Jede Einwendung zählt“.

Für uns ist ganz klar: Wir werden klagen sobald ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Als anerkannter Umweltverband sind wir klageberechtigt und werden von diesem Recht Gebrauch machen.

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